Überprüfungen
Prüfung von elektrischen Geräten gemäß ÖVE/ÖNORM E 8701-1 und ÖVE/ÖNORM E 8701-2-2
Gemäß Arbeitnehmerinnenschutzgesetz bzw. Elektroschutzverordnung haben Arbeitgeber für die Sicherheit elektrischer Anlagen und Betriebsmittel zu sorgen und müssen im Schadensfall für die unverzügliche Behebung sämtlicher Mängel sorgen.
VORGESCHRIEBENE PRÜF-FRISTEN
- grundsätzlich 5 Jahre (außer wenn durch Behörde andere Prüffristen festgelegt sind)
- 10 Jahre in Versicherungen, Banken und anderen Büro- und Betriebsleistungsbetrieben
- 3 Jahre bei außergewöhnlicher Beanspruchung, wie z.B. in Werkstätten, Bäckereien, Küchen, Friseuren etc.
- 1 Jahr für Baustellen und elektrische Geräte in Betrieb auf Baustellen
Informieren Sie sich im Detail auf der Webseite des KFE unter
https://kfe.at/
Für eine Prüfung Ihrer Geräte rufen Sie die Nummer +43662440286 verwenden unser Kontaktformular.